Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 179 Maßnahmezulassung
Stand: 01.10.2020
Wird zitiert von 21
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 13.09.2007 – 15 Sa 644/07
- OVG Sachsen, 01.09.2020 – 2 A 118/19
- LSG NRW, 13.10.2011 – L 5 KR 327/11
- BSG, 10.05.2012 – B 1 KR 26/11 RKrankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - Berücksichtigung einer Aufstockungszahlung bei Beziehern von Transfer-KurzarbeitergeldZitiert von 8
- BSG, 14.09.2010 – B 7 AL 21/09 R(Kurzarbeitergeldanspruch - Kurzarbeit Null - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des Anerkennungsbescheids nach § 173 Abs 3 SGB 3 bei fehlender Aufhebung - keine Umdeutung des Ablehnungsbescheides)Zitiert von 19
- BAG, 16.12.2015 – 5 AZR 567/14Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - EntgeltabrechnungZitiert von 125
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2025 – L 32 AL 14/25 B ER
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 – L 14 AS 563/18
- SG Aachen, 21.01.2020 – S 14 AS 833/19Zitiert von 1
21 Entscheidungen zu § 179 SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 179 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/179#abs-1 (1) Eine Maßnahme ist von der fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn sie
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/179#abs-2 (2) Die Kosten einer Maßnahme nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 und nach den §§ 81 und 82 sind angemessen, wenn sie sachgerecht ermittelt worden sind und die von der Bundesagentur für das jeweilige Maßnahme- oder Bildungsziel zweijährlich ermittelten durchschnittlichen Kostensätze nicht überschreiten oder die Überschreitung der durchschnittlichen Kostensätze auf notwendige besondere Aufwendungen zurückzuführen ist. Überschreiten die kalkulierten Maßnahmekosten aufgrund dieser Aufwendungen die durchschnittlichen Kostensätze um mehr als 25 Prozent, bedarf die Zulassung dieser Maßnahmen der Zustimmung der Bundesagentur.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/179#abs-3 (3) Eine Maßnahme, die im Ausland durchgeführt wird, kann nur zugelassen werden, wenn die Durchführung im Ausland für das Erreichen des Maßnahmeziels besonders dienlich ist.